Der Weg zum Füherschein
Kategorie B
MINDESTALTER
17 Jahre
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
NOTHELFERKURS
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
SEHTEST
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
BASISTHEORIEPRÜFUNG
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1
VERKEHRSKUNDE
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS
24 Monate
LERNFAHRTEN
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Lernfahrausweis notwendig.
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Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
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Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.
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NACH ERWERB DER KATEGORIE ZUSÄTZLICHE BERECHTIGUNGEN
B1, F, G, M
FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.