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Der Weg zum Füherschein

Kategorie B

MINDESTALTER

17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. 

NOTHELFERKURS

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

SEHTEST

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein. 

BASISTHEORIEPRÜFUNG

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1

VERKEHRSKUNDE

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.

GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS

24 Monate

LERNFAHRTEN

  • Lernfahrausweis notwendig.

  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

 

NACH ERWERB DER KATEGORIE ZUSÄTZLICHE BERECHTIGUNGEN

B1, F, G, M

FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

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