
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Cécile Rolli
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Fahrschule Cécile Rolli, insbesondere für Fahrstunden, Prüfungsfahrten sowie alle weiteren angebotenen Leistungen.
Mit der Buchung oder Inanspruchnahme einer Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
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mündliche oder schriftliche Anmeldung
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telefonische Terminvereinbarung
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Online-Buchung oder Bestätigung einer Fahrstunde
Alle vereinbarten Termine sind verbindlich.
3. Leistungen der Fahrschule
Die Fahrschule Cécile Rolli erbringt insbesondere:
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praktischen Fahrunterricht (Kategorie B )
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Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung
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Prüfungsfahrten und Begleitung zur Prüfung
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individuelle Ausbildung und Beratung
Ein Prüfungserfolg wird nicht garantiert. Die Ausbildung erfolgt nach bestem Wissen und aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Fahrschule.
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Fahrstunden sind grundsätzlich direkt nach der Lektion zu bezahlen (bar, TWINT oder gemäss Vereinbarung).
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Abonnemente oder Pakete sind im Voraus zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Preisänderungen bleiben vorbehalten.
5. Terminvereinbarung und Absagen
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Vereinbarte Termine sind verbindlich.
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Eine kostenfreie Absage möglich.
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Bei Nichterscheinen wird die Fahrstunde vollständig verrechnet.
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Ausnahmen (z. B. Krankheit oder Notfälle) können im Einzelfall berücksichtigt werden.
6. Verspätungen
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Verspätungen der lernenden Person gehen zulasten der Unterrichtszeit.
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Verspätungen der Fahrschule werden nach Möglichkeit nachgeholt oder kompensiert.
7. Pflichten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler
Die Fahrschüler verpflichten sich:
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einen gültigen Lernfahrausweis mitzuführen
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keine alkoholischen Getränke oder Drogen konsumiert zu haben
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den Anweisungen der Fahrlehrperson Folge zu leisten
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sorgfältig mit dem Fahrzeug umzugehen
8. Haftung und Schadenregelung
Für Schäden, die während des Fahrunterrichts durch Fehlverhalten der lernenden Person entstehen, gilt folgende Regelung:
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Es wird eine einmalige Schadenpauschale von CHF 85.– pro Ausbildung (pro Fahrschüler/in) erhoben.
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Diese Pauschale ist in der ersten Fahrstunde zu begleichen.
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Sie deckt administrative sowie versicherungstechnische Eigenkosten der Fahrschule im Zusammenhang mit möglichen Schadensereignissen ab.
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Es wird kein zusätzlicher Selbstbehalt oder weitere Schadenersatzforderung durch die Fahrschule erhoben, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt und gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.
9. Versicherung
Die Fahrzeuge der Fahrschule sind ordnungsgemäss versichert.
Die Schadenpauschale gemäss Ziffer 8 ersetzt interne Kostenregelungen im Zusammenhang mit möglichen Schäden während der Ausbildung. Weitergehende Ansprüche bleiben bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorbehalten.
10. Prüfungen
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt in Absprache mit der Fahrschule.
Die Entscheidung über die Prüfungsreife liegt bei der Fahrschule. Es besteht kein Anspruch auf eine Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Organisation, Durchführung und Abrechnung der Ausbildung verwendet.
Es gilt die separate Datenschutzerklärung der Fahrschule Cécile Rolli.
12. Änderungen der AGB
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Version.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Fahrschule Cécile Rolli.
Wenn du möchtest, kann ich dir als nächsten Schritt noch: